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OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Sorgfaltspflichten einer Kfz-Werkstatt bei einer Omnibusreparatur
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276
Sorgfaltspflicht der Kfz-Werkstatt zur Feststellung der Schadensursache L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Omnibusunternehmer; Autorisierte Werkstatt; Omnibus; Übergabe zur Reperatur; Fahrlässigkeit; Positive Vertragsverletzung; Schadensursache; Schlechte Laufleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276
Papierfundstellen
- VersR 1996, 601
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94
Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (…vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i. V. m. Rn. 176). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …
- BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94
Das bedeutet zunächst, daß die Klägerin ihre Werklohnforderung aus dem Vertrag vom 24. Februar 1988, die wegen der in diesem Zusammenhang erbrachten Arbeiten geltend gemacht wird, nicht durchsetzen kann; dem Zahlungsverlangen steht ein Arglisteinwand entgegen (vgl. BGH NJW 1962, 1196, 1197; BGH NJW 1993, 2107).
- BGH, 13.03.1990 - X ZR 12/89
Schadensersatz und Vorteilsausgleich bei Wartungsarbeiten
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94
Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (…vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i. V. m. Rn. 176). - BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92
Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94
Das bedeutet zunächst, daß die Klägerin ihre Werklohnforderung aus dem Vertrag vom 24. Februar 1988, die wegen der in diesem Zusammenhang erbrachten Arbeiten geltend gemacht wird, nicht durchsetzen kann; dem Zahlungsverlangen steht ein Arglisteinwand entgegen (vgl. BGH NJW 1962, 1196, 1197; BGH NJW 1993, 2107). - BGH, 27.02.1991 - XII ZR 39/90
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Zahlung von mehr …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1994 - 5 U 136/94
Ein weitergehender Zinsschaden (§ 286 Abs. 1 BGB) ist durch den Vortrag in der Klageschrift, den die Berufungserwiderung wiederholt, nicht hinreichend dargetan (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1406).
- AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06
Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines …
29 Insoweit ist aber auch immer im Zeitablauf zu differenzieren ( OLG Koblenz, VRS Band 89, Seiten 325 ff. = VersR 1996, Seiten 601 f. ), d.h., ob das entsprechende Auswechslungsintervall für dieses Fahrzeugteil bereits überschritten war oder - wie hier - noch nicht überschritten war und zudem auch noch nicht unmittelbar bevor stand.